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Haftungsausschluss

für Mitfahrten auf dem Speedboot des Veranstalters „Ostseejumper“

1. Die Mitfahrt mit dem Speedboot des Veranstalters erfolgt ausdrücklich auf eigenen Wunsch und auf eigenes Risiko.

2. Der Teilnehmer versichert ausdrücklich, dass er gesund ist und sich fähig fühlt, an der Mitfahrt teilzunehmen.

3. Der Teilnehmer erklärt, dass eine schnelle Fahrt mit Wellensprüngen und schnelle Kurvenfahrten mit engen Radien von ihm gewünscht werden.

4. Er erklärt, dass er an keinerlei akuten Erkrankungen,insbesondere an Schäden der Augen, Ohren, Wirbelsäule, Herz oder Kniegelenke, leidet, welche bei der Mitfahrt im Boot hinderlich sein können, dass keine Schwangerschaft besteht, keine Medikamente eingenommen wurden, die die Reaktion und Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigen, und er nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder sonstigen Drogen steht.

5. Der Teilnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, den Instruktionen des Personals und des Fahrers uneingeschränkt Folge zu leisten. Ein Nichtbefolgen der Anweisungen führt zum sofortigen Ausschluss von der weiteren Teilnahme an der Mitfahrt. Es besteht in dem Fall keinerlei Rückerstattungspflicht seitens des Veranstalters.

6. Für den Fall, dass während der Fahrt ein Trübung des Gesundheitszustandes eintritt, ist dem Fahrer dies unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften unverzüglich anzuzeigen. In dem Fall wird die Fahrt sofort beendet und es besteht keinerlei Rückerstattungspflicht seitens des Veranstalters.

7. Der Teilnehmer verzichtet,außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, gegenüber dem Bootsführer/Erfüllungsgehilfen und dem Veranstalter als Halter und Eigentümer des Speedbootes auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind.

8. Die Beschränkung bezieht sich nicht auf die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, sofern der Unfall vom Veranstalter bzw. seinem Erfüllungsgehilfen schuldhaft oder grob fahrlässig verursacht wurde.

9. Ist bei einem Unfall neben dem Bootsführer/Erfüllungsgehilfen oder dem Veranstalter als Halter und Eigentümer des Speedbootes ein Dritter schadenersatzpflichtig, so beschränkt der Teilnehmer seine Schadenersatzforderung gegen den Dritten auf den Teilbetrag, der dem Maß der Mithaftung des Dritten entspricht.

10. Bei Erhebung einer Nebenklage verzichtet der Mitfahrer gegenüber dem Bootsführer/ Erfüllungsgehilfen oder dem Veranstalter als Halter und Eigentümer des Speedbootes auf die Erstattung von Nebenklagekosten,
soweit diese nicht durch eine Rechtsschutzversicherung zu übernehmen sind.

11. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass selbst Ansprüche aus Schäden beim Ein- und Aussteigen, soweit nachstehend eine Haftungsbeschränkung möglich ist, ausgeschlossen sind.

12. Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadenersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadenersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Ziels des Vertrags notwendig sind. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung der
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Veranstalter als Halter und Eigentümer des Speedbootes, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

13. Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, bei Abgabe dieser Erklärung von den Instruktoren über die Gefahren und Risiken bei der Mitfahrt im Boot aufgeklärt worden zu sein.

14. Dieser Haftungsausschluss wird beim Betreten des Speedbootes wirksam.